Probstenberg II, Jura, Solothurn
29.09. - 04.10.2024
Trockenmauerwoche
Die uralte Trockenmauer auf dem Probstenberg (1’100 m ü. M.) befindet sich im Naturpark Thal auf der zweiten Jurakette zwischen Hinter Brandberg und Malsenberg. Diese Weidemauer hat eine bewegte Geschichte hinter sich und ihre ersten Teilstücke wurden schon vor weit über 1000 Jahren angelegt. Die historische Grenzlinie, auf welcher die Mauer steht, bildete ab 1040 die Grenze zwischen der Herrschaft Falkenstein und dem Fürstbistum Basel, ab 1798 sogar die Landesgrenze zwischen der Helvetischen Republik und dem französischen Département du Mont-Terrible. Seit 1815 steht die Mauer auf der Kantonsgrenze zwischen Solothurn und Bern. Neben ihrer historischen Funktion bietet die Mauer einer spezialisierten Flora & Fauna Lebensraum, sei es, um zu jagen, Wärme und Schutz zu suchen oder Nachkommen aufzuziehen.
Zwischen 2008 und 2013 wurden von der Stiftung Umwelteinsatz bereits mehrere Abschnitte dieser stark zerfallenen Trockenmauer saniert. Inmitten der wunderschönen Juralandschaft werden im Rahmen eines mehrjährigen Folgeprojekts weitere Teile der aussergewöhnlich langen Weidemauer renoviert. Dies nicht nur in Zusammenarbeit mit erwachsenen Freiwilligen, sondern auch Schulklassen und Zivildienstleistende arbeiten mit uns an diesem Gemeinschaftswerk. Die zweite Projektphase wird 2024 oder 2025, je nach Stand der Arbeiten, beendet sein.
Diese Ferienarbeitswoche bietet Ihnen Gelegenheit, in schöner Umgebung die Kunst des Trockenmauerns von Grund auf kennenzulernen. Zudem erhalten Sie viele Tipps zu Planung, Material und Werkzeugeinsatz. Im Preis inbegriffen ist das graue Büchlein "Trockenmauern, Anleitung für den Bau und die Reparatur"
Highlights: Trockenmauer von aussergewöhnlicher Länge und historischer Bedeutung. Moderne Unterkunft mit Panoramafenster.
Arbeit
Wiederaufbau eines Abschnitts einer freistehenden Trockenmauer.
Unterkunft
Im Gästehaus Probstenberg auf 1120 m ü. M. Es ist möglich, dass weitere Gäste (d.h. Nicht-FeWo-Teilnehmende) die Unterkunft für ihren Aufenthalt nutzen.
- Voraussetzungen
Bei all unseren Ferienarbeitswochen steht die Arbeit zugunsten der Natur- und Kulturlandschaften im Vordergrund. Für alle beschriebenen Tätigkeiten wird eine gute körperliche Verfassung vorausgesetzt. Sind Sie unsicher, ob die beschriebene Arbeit für Sie geeignet ist? Rufen Sie uns an und wir besprechen dies gerne mit Ihnen.
Fast immer übernachten die Teilnehmenden in grösseren oder kleineren Massenlagern / Mehrbettzimmern, dies sollte für Sie unproblematisch sein. An manchen Standorten ist auf Nachfrage das Aufstellen eines Zeltes mit Benutzung der Unterkunft kombinierbar; dies ist vorab von Ihnen selbst bei uns oder der Einsatzleitung abzuklären und nur nach vorgängiger Vereinbarung möglich.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Ein Höchstalter gibt es keines.
Besondere Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Hunde und andere Haustiere sind in den Umwelteinsätzen nicht erlaubt.
- Kosten pro Woche
Voller Teilnahmebetrag: CHF 270.00
Reduktion SUS-Grossgönner/innen (ab CHF 500.-): CHF 220.00
Reduktion Mitgliedschaft Pro Natura: CHF 220.00
Junge Leute in Ausbildung: CHF 170.00
Junge Leute in Ausbildung und Mitgliedschaft Pro Natura: CHF 120.00
** Ausnahmsweise können einige Wochen von dieser Preisliste abweichen. In diesem Fall wird der Preis in der Beschreibung der jeweiligen Woche klar erwähnt.Eine Kostensenkung ist auf Anfrage bei limitiertem Budget möglich. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Im Preis inbegriffen sind Unterkunft in Massenlagern oder Mehrbettzimmern, Verpflegung und fachkundige Leitung.
An- und Rückreise geht zu Lasten der Teilnehmenden.- Anmeldung
Ihre Teilnahme ist definitiv, sobald Sie von uns eine Anmeldebestätigung mit Einzahlungsschein erhalten haben. Die Platzzahl für alle Ferienarbeitswochen ist begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Das Detailprogramm erhalten Sie rund zwei Wochen vor Ihrer Einsatzwoche.
- Annullation
Falls Sie absagen müssen, gelten folgende Bedingungen:
- Absage bis zu einem Monat vor der Ferienarbeitswoche: Rückerstattung abzüglich CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr pro Person.
- Absage innerhalb eines Monats vor der Ferienarbeitswoche: Rückerstattung der Hälfte des Teilnahmebetrags.
- Absage innerhalb der zwei letzten vorausgehenden Wochen: Keine Rückerstattung mehr möglich.
Die Annullationsbedingungen treten mit dem Versand der Reservationsbestätigung in Kraft. Bei einer Absage werden die Bearbeitungsgebühren bzw. der ganze oder halbe Teilnahmebeitrag auch geschuldet, wenn der Teilnahmebetrag noch nicht einbezahlt worden ist.
Diese Bedingungen gelten auch bei Krankheit oder Unfall. Falls Sie sich für Krankheit oder Unfall absichern wollen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung.
- Absage bis zu einem Monat vor der Ferienarbeitswoche: Rückerstattung abzüglich CHF 50.00 Bearbeitungsgebühr pro Person.
- Unfallversicherung
Die Versicherung namentlich gegen Unfälle ist Sache der Teilnehmenden.